Güterstandsschaukel

Güterstandschaukel

Die Güterstandsschaukel ermöglicht dem Ehepartner, der einen höheren Zugewinn erzielt hat (meist der Ehemann) den Zugewinnausgleichsanspruch dem anderen Ehegatte zu Lebzeiten steuerfrei und ohne Beendigung der Ehe zuzuwenden.

Motivationen eine Güterstandschaukel können sein:

  • Asset Protektion (Schutz des Vermögens des vermögenden Ehegatten vor Gläubigern),
  • Minderung der Pflichtteilsansprüchen von Kindern nur eines Ehegatten,
  • Schonung des steuerlichen Ehegattenfreibetrag,
  • Erhöhung des Vermögens des anderen  Ehegatten, damit dessen Vermögen mindestens so hoch ist, dass bei seinem Ableben vor dem Tod der vermögenden Ehegatten die Freibeträge der Kinder genutzt werden können (jeweils 400.000,00 pro Kind).

Will ein Ehegatte, der einen höheren Zugewinn erwirtschaftet hat, seinem Ehegatten Vermögen steuerfrei zuwenden, ohne die gesetzlichen Freibeträge in Anspruch zu nehmen, können die Ehegatten die sogenannte Güterstandsschaukel nutzen, indem die Ehegatten  zu Lebzeiten die Zugewinngemeinschaft durch einen notariellen Ehevertrag auflösen, ohne die Ehe zu beenden, den Zugewinnausgleich berechnen und ausgleichen und  nach einer Schamfrist  den Güterstand der Zugewinngemeinschaft wieder in notarieller Form begründen.

Zivilrechtlich und steuerrechtlich ist die notarielle Beendigung des gesetzlichen Güterstandes und die anschließende Neubegründung des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft („Güterstandsschaukel“) zulässig, wenn die güterrechtliche Abwicklung (Zahlung der Ausgleichsforderung) tatsächlich erfolgt. Der BFH hat eine Güterstandsschaukel akzeptiert, die ohne Schamfrist am gleichen Tag und im gleichen notariellen Vertrag erfolgt ist (BFH, DStR 2005,1772). In der Literatur ist diese Variante des Güterstandsschaukel auf Ablehnung gestoßen (Wachter, FR 2020, 818, Fn. 5; der 2-teilige Aufsatz von Wachter ist lesenswert. Bedauerlicherweise ist Notar Wachter 2023 verstorben. Er war eine genialer Autor von  Fachaufsätzen, Mitherausgeber zahlreicher Kommentare und juristischer Zeitschriften und ein brillianter Redner, der Steuerrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Immobilienrecht, u.a. Rechtsgebiete spielend beherrschte. Ich habe seine Vorträge sehr gerne angehört und viel von ihm gelernt).

Tegernsee, den 01. August 2023